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Integration
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Integrative Förderung

Integrative Förderung ist ein besonderes Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten. Die Umsetzung der Forderung des Artikels 17 des Volksschulgesetzes erfolgte im Amt Erlach nach dem Grundsatz der Totalintegration: Soweit durchführbar, sollen alle Schülerinnen und Schüler mit Lernstörungen und Lernbehinderungen in Regelklassen gefördert und dabei durch schulische Heilpädagogen unterstützt werden. Unserer Schule stehen dazu rund 10 Wochenlektionen zur Verfügung.

 

 


 

Weiterführende Informationen zu den Besonderen Massnahmen finden Sie auf der Homepage von

IBEM Ins / Erlach: www.ibem-ins.jimdofree.com

 


 

 

Art. 17

Integration und besondere Massnahmen

1 Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen soll in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden.  [Fassung vom 5. 9. 2001]

2 Die Bildungsziele werden soweit nötig durch besondere Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen, die grundsätzlich in Schulen mit Regelklassen zu integrieren sind,