Absenzen & Dispensationen
Absenzen
Vorhersehbare Absenzen (Arzt, Zahnarzt, BIZ, eintägige Besuchstage wie Gymer- oder Gesundheitstag, usw.) werden durch die Eltern vorgängig per Klapp-Absenz gemeldet.
Bei nicht vorhersehbaren Abwesenheiten (Krankheit, usw.) erwarten wir eine Absenzmeldung per Klapp vor Unterrichtsbeginn.
Freie Halbtage
Pro Schuljahr stehen den Schülerinnen und Schülern fünf freie Halbtage zur Verfügung. Diese werden spätestens am Vortag bis Unterrichtsende (für Montag sinngemäss am Freitag) via Klapp gemeldet (als “Jokertag” aufgeführt). Freie Halbtage in der letzten Schuljahreswoche müssen bis spätestens am Montag angekündigt werden. Während Gesamtschulanlässen können keine Halbtage bezogen werden. Dispensationsanliegen für solche Tage werden in Gesuchform entgegengenommen.
Dispensationen
Dispensationsgesuche sind über die Klassenlehrperson an die Schulleitung einzureichen. Diese entscheidet aufgrund der gesetzlichen Vorgaben. Wenn das Gesuch bewilligt wird, löst die Schulleitung selbst die Absenz per Klapp aus.
Abwesenheit im Zusammenhang mit der Berufswahl
Informationen und Dispensationen im Zusammenhang mit der Berufswahl finden Sie im Merkblatt.